Du möchtest Auslands-BAföG für dein Studium in den Niederlanden beantragen? Du weißt aber nicht, wie du Auslands-BAföG beantragst? Keine Sorge, wir geben dir hier die wichtigsten Infos.
In Deutschland bezieht rund ein Drittel der Studierenden staatliche Studienbeihilfe, bekannt als BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). Gefördert wird neben einem Studium im Inland auch ein Austauschsemester oder sogar ein Vollstudium im Ausland. Diese Förderung ist bekannt als Auslands-BAföG.
Einen Auslands-BAföG-Antrag auszufüllen, kostet so manche Nerven und der Antragssteller kämpft immer wieder mit der Bürokratie. Leider gibt es da auch keine Patentlösung, denn jeder Antrag wird individuell bearbeitet. Nur weil ein Freund von dir Auslands-BAföG bezieht, heißt das nicht, dass du auch welches bekommst.
Förderungsberechtigt bist du, sofern du einen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast. Ob du gefördert wirst, hängt darüber hinaus von unterschiedlichen Faktoren ab: Vom Einkommen und Vermögen deiner Eltern, der beruflichen Situation deiner Geschwister, bspw. ob sich diese in einer Ausbildung befinden, sowie weiteren Punkten. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du förderungsberechtigt bist, kannst du dich an eine Beratungsstelle des BAföG-Amts oder der Bezirksregierung Köln (s.u.) wenden oder deine groben Daten im BAföG-Rechner eingeben. Dieser gibt dir einen ersten Einblick, ob und wie viel BAföG du erhältst.
In der Regel reichst du deinen BAföG-Antrag bei dem Studentenwerk deiner Hochschule ein. Dies ist bei einem Studium in den Niederlanden so natürlich nicht möglich. Daher hat man verschiedene Behörden für bestimmte Länder festgelegt, um die Anträge für dieses eine Land zu bearbeiten. Für ein Studium in Holland ist folgende Behörde zuständig:
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 - Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
Robert-Schuman-Str. 51
52066 Aachen
T: 0221-147-4990 (Mo-Di von 08.30-11.30 Uhr, Do von 08.30-15.30 Uhr)
F: 0221-147-4950
I: www.bezreg-koeln.nrw.de
E: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Den Antrag kannst du postalisch an folgende Adresse schicken:
Bezirksregierung Köln
Dez. 49
50606 Köln
Um eine möglichst schnelle und reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, ist es von Vorteil, wenn du deinen Antrag möglichst komplett einreichst. Dies wird nicht immer möglich sein. Tipp: Reiche sechs Monate vor Ausbildungsbeginn die bereits vorhandenen Unterlagen ein und reiche so schnell wie möglich noch fehlende Dokumente nach. Zu einem vollständigen Antrag gehören:
Den Bewilligungsbescheid bekommst du frühestens im ersten Monat, in dem du Anspruch auf Auslands-BAföG hast, also zu Semesterbeginn. Wenn dein Antrag noch in Bearbeitung ist oder noch Unterlagen fehlen, kann es zu Verzögerungen kommen. Die Niederlande sind zudem als Studienort sehr beliebt bei deutschen Studenten. Vor allem in den Stoßzeiten Januar/Februar und August/September landen sehr viele Auslands-BAföG-Anträge in der Kölner Behörde, wodurch es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Doch keine Sorge: Du bekommst deine Förderung rückwirkend ausgezahlt vom Datum der Antragsstellung bzw. dem Beginn des Studiums. Das bedeutet aber auch, dass du evtl. eine gewisse Zeit ohne Förderung auskommen können musst. Sprich dies offen bei deinen Eltern und Verwandten an, um mögliche Engpässe überbrücken zu können. Und noch eins: Die Behörde wird dir keine Eingangsbestätigung für eingetroffene Dokumente zusenden.
Der Betrag, den du bewilligt bekommst, setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Zum einen hast du einen Grundbedarf, der Wohn- und Lebenskosten abdeckt. Weitere Zuschläge erhöhen deinen Auslands-BAföG-Satz erheblich, zum Beispiel die Aufwendungen für deine (Auslands-)Reise zu deiner Hochschule. Hierfür erhältst du pauschal 250 €. Ein weiterer BAföG-Auslandszuschlag betrifft die Studiengebühren. Bis zu 4.600 € für maximal ein Jahr werden in deiner Fördersumme berücksichtigt.
Du wirst nur für die Zeit gefördert, in der du tatsächlich im Ausland studierst. Jedoch musst du mindestens ein Semester bzw. sechs Monate im Ausland studieren, um Auslands-BAföG zu erhalten. Bei der Antragsstellung solltest du außerdem beachten, dass die Fördersumme nur auf ein inländisches Konto überwiesen werden kann. Stelle also sicher, dass du jederzeit Zugriff zu deinem deutschen Konto hast und auch in den Niederlanden Geld abheben kannst.
Obwohl ein Auslands-BAföG-Antrag mit viel Aufwand verbunden ist, kann sich die Antragsstellung für dich lohnen. Denn der Zuschuss zu den Studiengebühren muss nicht zurückgezahlt werden. Der restliche Betrag teilt sich wie gewöhnlich jeweils zur Hälfte in einen staatlichen Zuschuss und ein zinsloses Darlehen auf. Das Auslands-BAföG ist also eine super Möglichkeit, um dein Auslandsstudiums zu finanzieren.
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