Studiengebühren in den Niederlanden
In den Niederlanden werden Studiengebühren verlangt.

Studiengebühren in den Niederlanden

Für ein Studium in den Niederlanden müssen Studiengebühren (nl. wettelijk collegegeld) bezahlt werden. Im Studienjahr 2018-2019 liegen diese bei 2.060 Euro. Die Studiengebühren werden jedes Jahr auf ein Neues vom niederländischen Staat festgelegt. In den meisten Fällen steigen die Studiengebühren von Jahr zu Jahr um etwa 70 Euro an.

Aufgepasst: Ab dem Studienjahr 2018-2019 beträgt das wettelijk collegegeld für Studenten, die zuvor noch kein Studium in den Niederlanden abgeschlossen haben, im ersten Studienjahr nur die Hälfte, also 1.030 Euro!

Die Studiengebühren zahlst du direkt an die Hochschule. Wer an einer niederländischen Fachhochschule oder Universität studiert, sieht meist an der Ausstattung der Bildungsinstanz, wofür das Geld verwendet wird: aktuelle Lehrmaterialien, ausreichend funktionierende Computer, viele Einzel- und Gruppenarbeitsplätze und Dozenten, die ihre Studenten persönlich kennen. Die Studiengebühren kommen der Qualität der Bildung zugute.

Zahlung der Studiengebühren

Die meisten niederländischen Hochschulen bieten ihren Studenten an, zwischen zwei Zahlungsarten zu wählen. Zum einen ist dies eine einmalige Zahlung und zum anderen eine Zahlung in zehn Raten, damit du zu Beginn des Studienjahres nicht alles auf einmal bezahlen musst. In diesem Fall werden monatlich in zehn Raten 206 Euro von deinem Konto abgebucht.

Instellingscollegegeld in Holland

Neben den staatlich festgelegten Studiengebühren gibt es das sogenannte instellingscollegegeld. Das instellingscollegegeld wird von der Hochschuleinrichtung festgelegt und kann daher, abhängig von Hochschule und Studiengang, unterschiedlich ausfallen. Die Gebühren liegen allerdings mindestens so hoch wie die staatlich festgelegten Studiengebühren, sprich mindestens 2.060 Euro. Im Normalfall zahlt jeder Student in den Niederlanden nur die allgemeinen Studiengebühren (wettelijk collegeld).

Das instellingscollegegeld wird nur fällig, wenn:

  • du bereits einen abgeschlossenen Bachelor- oder Masterabschluss hast,
  • du 30 Jahre oder älter bist,
  • du weder in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg noch in einem der deutschen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Bremen wohnst (damit ist dein Wohnort zur Zeit des Studiums gemeint),
  • du nicht EU-/EWR-Bürger bist,
  • du dich über die Stiftung für Flüchtlingsstudenten (UAF) einschreibst.

Trifft einer der oben genannten Punkte auf dich zu, solltest du dich am besten direkt bei der Hochschule deiner Wahl erkundigen, ob du das instellingscollegegeld zahlen musst und wie hoch dieses ist. Wie bereits erwähnt, entscheiden die niederländischen Hochschulen selbst über die Höhe der Gebühren.

Gängige Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium in den Niederlanden sind:

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