- 1: Was soll ich studieren?.
- 2: Studienvorbereitung.
- 3: Bachelorstudiengänge.
- 4: Masterstudiengänge.
- 5: Berufe deutscher Absolventen.
- 6: Promotion in den Niederlanden.
- 7: Auslandssemester in den Niederlanden.
- 8: Hochschulen in Holland.
- 9: Studentenstädte in den Niederlanden.
- 10: Erfahrungsberichte.
- 11: Anmeldung & Bewerbung.
- 12: Sprache & Sprachkurse.
- 13: Zugangsvoraussetzungen.
- 14: Finanzielles.
- 14.1: Monatliche Kosten.
- 14.2: Studiengebühren in den Niederlanden.
- 14.3: Finanzierungsmöglichkeiten.
- 14.3.1: Niederländische Studienfinanzierung.
- 14.3.2: Collegegeldkrediet fürs Studium in Holland.
- 14.3.3: Auslands-BAföG.
- 14.3.4: Bildungskredite fürs Studium in den Niederlanden (Holland).
- 14.3.5: Stipendien.
- 14.3.6: Finanzierungsmöglichkeiten für Schweizer.
- 14.4: Kontoeröffnung in den Niederlanden.
- 15: Mehrwert & Vorteile.
- 16: Studienberatung Niederlande.
- 17: Allgemeines zum Studieren in den Niederlanden.
- 18: Online Seminar.
Niederländische Studienfinanzierung beim Studium in den Niederlanden

- Studienfinanzierung - Studium in den Niederlanden
Niederländische Studienfinanzierung ist die klassische Möglichkeit, dein Studium in den Niederlanden zu finanzieren. Sie stellt das Gegenstück zum Auslands-BAföG dar.
Wichtigste Voraussetzung für dich als Deutsche/r ist hierbei, dass du einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob bei einer niederländischen Firma hast und dort mindestens 32 Stunden pro Monat arbeitest. Dies bietet dir den Vorteil, dass du einerseits das Geld aus der Studienfinanzierung bekommst und andererseits auch das Geld aus deinem Nebenjob. Zu beachten ist jedoch, dass du nicht älter als 30 Jahre sein darfst, um die niederländische Studienfinanzierung beantragen zu können.
Die Studienfinanzierung besteht aus drei Teilen und diese Angaben beziehen sich auf das Studienjahr 2013/2014:
- dem Basisteil
- dem elternabhängigen Teil
- einem möglichen Darlehen
Die Höhe des Basisbetrages ist festgelegt: 97,85 Euro, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst und 272,46 Euro, wenn du in einer eigenen Wohnung oder in einem Studentenhaus wohnst und auch bei der Gemeinde deines Wohnortes angemeldet bist.
Der elternabhängige Teil ist wie beim deutschen BAföG bzw. dem Auslands-BAföG vom Einkommen deiner Eltern abhängig. Hier kannst du, wenn du nicht mehr zuhause wohnst bis zu 252,17 Euro und 231,78 Euro bekommen, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst.
Mit Hilfe des Darlehens kannst du über die ersten beiden Teile hinaus (Basisbetrag für jemanden, der nicht mehr zuhause wohnt und elternabhängiger Teil) noch den sogenannten Collegegeldkredit beantragen (152,92 Euro) und dir darüber hinaus noch bis zu 288,66 Euro leihen, um so z.B. finanzielle Engpässe zu überwinden, wie ein Auslandssemester, einen Umzug, Anschaffung eines Autos etc. Das Darlehen wird verzinst und muss nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Der Prozentsatz der Tilgung deines Darlehens ist vom Zeitpunkt der Beendigung deines Studiums abhängig. Wenn du dein Studium innerhalb von 10 Jahren erfolgreich abschließt, wird dir das ausbezahlte Geld aus dem Basisteil und dem elternabhängigen Teil als Stipendium anerkannt, so dass du es nicht zurückzahlen musst.
Hinzu kommt noch dein selbstverdientest Geld aus deinem Nebenjob).
Auch wenn das Einkommen deiner Eltern über den Bemessungsgrenzen für den elternabhängigen Teil liegt, kannst du mit Hilfe des Darlehens trotzdem den Maximalbetrag erhalten. Finanziell sind die meisten Studenten so besser gestellt, als wenn sie deutsches BAföG bekommen würden. Beantragt wird die "Stufi" bei der DUO-IB-Groep. Eine genaue Anleitung zur Beantragung der Niederländischen Studienfinanzierung findet ihr hier.
Auslands-BAföG und NL-Studienfinanzierung
Die NL Studienfinanzierung schließt die Förderung nach dem Auslands-BAföG nicht aus. Die Leistungen aus der ndl. Studienfinanzierung (auch die Darlehensleistungen) werden dabei in voller Höhe auf das BAföG angerechnet.
Weitere Möglichkeiten, um sich das Studium in den Niederlanden zu finanzieren, sind Bildungskredite, der Collegegeldkrediet und Stipendien.
(Stand Dezember 2012)
























