Auslands-BAföG fürs Studium in den Niederlanden
Es tut sich was im Bereich der BAföG-Gesetzgebung. Heutige und zukünftige deutsche Studierende in den Niederlanden bekommen mit dem "Neuen Auslands-BAföG" eine weitere attraktive Fördermöglichkeit geboten. Am 1. Januar 2008 sind die ersten Teile der 22. BAföG-Novelle in Kraft getreten. Die wichtigste Neuregelung gilt bereits jetzt: Studierende, die heute schon im niederländischen Nachbarland studieren, können ab sofort einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, sofern sie BAföG-berechtigt sind.
Ab dem 1. August 2008 werden dann zusätzlich die BAföG-Bedarfssätze um 10 Prozent angehoben. Der maximale BAföG-Höchstsatz steigt damit von 585 auf 643 Euro pro Monat. Die Freibeträge für Eltern steigen um 8 Prozent. Neu ist zudem, dass Studierende, die sich für das Studienjahr 2009/2010 einschreiben ein Jahr lang ihre Studiengebühren (1672 €) und Reisekosten in Höhe von 500 Euro gefördert bekommen können, sofern die Bedarfsgrenze nicht überschritten wird. Die Grenze des berücksichtigungsfreien Dazuverdienens steigt von 350 auf 400 Euro pro Monat an.
Neben dem Auslands-BAföG stehen Studierenden in den Niederlanden weitere sehr interessante Einnahmemöglichkeiten zur Verfügung. So finanzieren sich viele Studenten über die niederländische Studienfinanzierung. Diese steht jedem Studierenden mit deutscher Nationalität zu, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wer diese Förderung in Höhe von maximal 794 Euro beantragen möchte, kann dies bei der niederländischen IB-Groep (Dienst Uitvoering Onderwijs) in Groningen oder gleich zu Beginn bei der Anmeldung für ein Studium über das moderne Onlineanmeldeverfahren „Studielink“ erledigen. Für deutsche Studierende gilt hierbei die Bedingung, dass sie einen Nebenjob von 32 Stunden im Monat bei einem niederländischen Arbeitgeber nachweisen müssen, um in den Genuss dieser Förderung zu kommen. Eine weitere, viel genutzte Geldquelle sind Bildungskredite, die Studierende sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden beantragen können.
Geldquellen | NL-Studien- | D- Auslands- BAföG |
NL-Studien- | max. 794,69 € | - |
NL- College-geldkrediet | 139,00 € | 139,00 € |
D - Auslands-BAföG | - | 643,00 € |
D - Kindergeld | 184,00 € | 184,00 € |
Maximale Einkünfte: | 1.117,69 € | 966,00 € |
Übersichtstabelle über die am häufigsten in Anspruch genommenen Fördermöglichkeiten beim Studium in den Niederlanden
Auslands-BAföG
+ Studiengebühren können für ein Jahr gefördert
werden
+ Reisekostenzuschlag von 500 € können für ein
Jahr gefördert werden
- Nicht jeder ist berechtigt bzw. bekommt den vollen
Satz des Auslands- BAföGs
- Ungefähr 50% wird als zinsloses Darlehen gewährt
wobei das maximale Darlehen 10.000 € nicht
überschreiten kann.
- Nachweis von Grundkenntnissen der niederländischen Sprache
NL- Studienfinanzierung
+ Hohe Förderung von max. 794,69 €
+ Wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt
+ Es gibt eine Art Semesterticket für den NL ÖPV dazu
- Deutsche Studierende können diese Förderung in
den meisten Fällen nur beantragen, wenn sie einen
Nebenjob von 32 Stunden/Monat in NL nachweisen
können
- 30-70% werden in der Regel als Darlehen gewährt
Weitere ausführliche Informationen zum Thema neues Auslands-BAföG und wie sich diese Regelungen auf das Studium in den Niederlanden (Holland) auswirken, finden Interessierte auf dieser Seite unter Finanzielles oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Zuständiges BAföG-Amt für die Niederlande
Region Hannover
Fachbereich Schule - Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
T: 0511/ 616 - 2 2252; -2 2253
F: 0511/ 616 - 1123205; -22896
E: bafoeg-@-region-hannover.de
I: www.bafoeg-region-hannover.de




























