- 1: Was soll ich studieren?.
- 2: Studienvorbereitung.
- 3: Bachelorstudiengänge.
- 4: Masterstudiengänge.
- 5: Berufe deutscher Absolventen.
- 6: Promotion in den Niederlanden.
- 7: Auslandssemester in den Niederlanden.
- 8: Hochschulen in Holland.
- 9: Studentenstädte in den Niederlanden.
- 10: Erfahrungsberichte.
- 11: Anmeldung & Bewerbung.
- 12: Sprache & Sprachkurse.
- 13: Zugangsvoraussetzungen.
- 14: Finanzielles.
- 14.1: Monatliche Kosten.
- 14.2: Studiengebühren in den Niederlanden.
- 14.3: Finanzierungsmöglichkeiten.
- 14.3.1: Niederländische Studienfinanzierung.
- 14.3.2: Collegegeldkrediet fürs Studium in Holland.
- 14.3.3: Auslands-BAföG.
- 14.3.4: Bildungskredite fürs Studium in den Niederlanden (Holland).
- 14.3.5: Stipendien.
- 14.3.6: Finanzierungsmöglichkeiten für Schweizer.
- 14.4: Kontoeröffnung in den Niederlanden.
- 15: Mehrwert & Vorteile.
- 16: Studienberatung Niederlande.
- 17: Allgemeines zum Studieren in den Niederlanden.
- 18: Online Seminar.
Auslands-BAföG

- Auslands-BAföG fürs Studium
Auslands-BAföG für das Studium in den Niederlanden
Seit dem 1. Oktober sind durch das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG, neue Veränderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
Man benötigt keinen Sprachnachweis der Landessprache mehr, um BAföG für ein Auslandsstudium beantragen zu können. Mietkostenzuschläge werden pauschal und ohne besonderer Nachweise berücksichtigt. Die allgemeine Altersgrenze wurde für Masterstudenten von 30 auf 35 Jahre angehoben.
Seit dem 1. Oktober 2010 wurden zusätzlich die BAföG-Bedarfssätze um 2 % angehoben. Der BAföG-Höchstsatz steigt damit von 648 auf 670 Euro pro Monat. Die Freibeträge für Eltern steigen um 3 Prozent auf 1.605 Euro. Zudem wurde die Belohnung für leistungsstarke Studenten, die beinhaltete, dass ein Teil des BAföGs nicht zurückgezahlt werden musste, aufgehoben.
Die wichtigsten Änderungen beim Auslands-BAföG für dich noch einmal in der Übersicht:
- Wenn du ein Studium in den Niederlanden in deutscher oder englischer Sprache beginnst und Auslands-BAföG beantragen möchtest, ist es nicht mehr notwendig, Niederländisch-Sprachkenntnisse nachzuweisen.
- Mietkostenzuschläge werden ohne besondere Nachweise berücksichtigt.
- Die Altersgrenze wird für Masterstudenten von 30 auf 35 Jahre angehoben.
- Der BAföG-Bedarfsatz wird um 2% angehoben. Damit steigt der maximale BAföG-Höchstsatz von 648 Euro auf 670 Euro pro Monat.
- Die Freibeträge für Eltern werden um 3% angehoben.
- Die Belohnung für leistungsstarke Studenten wird abgeschafft.
Auslands-BAföG und NL-Studienfinanzierung
Die NL Studienfinanzierung schließt die Förderung nach dem BAföG nicht aus. Die Leistungen aus der ndl. Studienfinanzierung (auch die Darlehensleistungen) werden dabei in voller Höhe auf das BAföG angerechnet.
Weitere Informationen zum Auslands-BAföG findest du beim Webauftritt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Du kannst auch die gebührenfreie Hotline zum BAföG unter 0800 2236341 anrufen.
Zuständiges BAföG-Amt für die Niederlande
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 - Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
Robert-Schuman-Str. 51
52066 Aachen
T: 0221-147-4990 (Mo-Fr von 08.30-11.30 Uhr, Do von 08.30-15.30 Uhr)
F: 0221-147-4950
I:
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
























